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Gebrauchtwagengarantie

Gebrauchtwagengarantie

VORTEILE

Sie lieben die Abwechslung und möchten gleichzeitig finanziell flexibel bleiben?
Mit Leasing ist das besonders einfach, denn Sie zahlen nur für die Nutzung Ihres Fahrzeuges. Am Ende der Laufzeit können Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und in ein neues Wunschmodell umsteigen. Und das, wenn Sie möchten, alle drei Jahre.

INSPEKTIONSZUSCHUSS

Lassen Sie ihren Gebrauchten regelmäßig in einer unserer Filialen nach Herstellervorgaben warten und genießen den Vorteil des Inspektionszuschuss.

  • Zuschuss I*
    Gilt ausschließlich als Gutschrift in Verbindung mit einer lückenlosen Inspektion im Autohaus Fischer. Im Wert von 10 €
  • Zuschuss II*
    Gilt ausschließlich als Gutschrift in Verbindung mit einer lückenlosen Inspektion im Autohaus Fischer. Im Wert von 20 €
  • Zuschuss III*
    Gilt ausschließlich als Gutschrift in Verbindung mit einer lückenlosen Inspektion im Autohaus Fischer. Im Wert von 30 €
  • Zuschuss IV*
    Gilt ausschließlich als Gutschrift in Verbindung mit einer lückenlosen Inspektion im Autohaus Fischer. Im Wert von 40 €
  • Zuschuss V*
    Gilt ausschließlich als Gutschrift in Verbindung mit einer lückenlosen Inspektion im Autohaus Fischer. Im Wert von 50 €

Die Zuschüsse sind in der angebenen Reihenfolge einzulösen. Je Inspektion ist nur ein Zuschuss möglich.

FREUNDSCHAFTSPRÄMIE

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, freuen wir uns über Ihre Empfehlung bei Freunden und Bekannten. Für jeden Kunden, der durch Ihre Empfehlung zu uns kommt und ein Fahrzeug erwirbt, erhalten Sie 100,- € zur Verrechnung auf Service- und Werkstattleistungen.*

Auf die Freundschaft!

VERHALTEN IM SCHADENFALL

Melden Sie Ihren Schadenfall umgehend, bevor Sie einen Reparaturauftrag auslösen! Die Telefonnummer der Schaden-Hotline finden Sie untenstehend. Dort wird man Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Wie Sie dann
vorgehen, ist ganz einfach:

Ihr Fahrzeug befindet sich in unserer Nähe?
Unsere Werkstatt wird sich unverzüglich und zuerst um die Behebung Ihres Schadens kümmern.

Ihr Fahrzeug befindet sich deutlich entfernt von unserem Autohaus?
Wenden Sie sich in dem Fall an Ihren Ansprechpartner in unserem Autohaus oder an die Schaden-Hotline (Tissen Kruck GmbH), um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Wir helfen Ihnen gern.

Schaden-Hotline:
+49 4252 9387727
Tissen Kruck GmbH,
Mo. – Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr

GARANTIEARTEN

Sie erhalten eine Komplett-Garantie bzw. eine Baugruppen-Garantie auf alle wichtigen Funktionsbaugruppen für die kommenden 12/24 Monate ab dem Kauf. Select-Garantie für Fahrzeuge, die nicht älter sind als 6 Jahre und mit maximal 150.000 km Laufleistung, haben 12 Monate Select-Garantie. Budget-Garantie für Fahrzeuge, die nicht älter sind als 10 Jahre und mit maximal 150.000 km Laufleistung, haben 12 Monate Baugruppen-Garantie.

Im Schadensfall erhalten Sie immer die vollen Lohnkosten ersetzt, Materialkosten werden Ihnen erst ab einer Gesamtlaufleistung von 50.000 km lediglich anteilig berechnet.

Zur Erklärung der Garantieformen: In der Baugruppen-Garantie werden in den Garantiebedingungen die versicherten Teile sowie Leistungen in Gruppen aufgeführt und durch die Garantiezusage abgedeckt. In der Komplett-Garantie werden in den Garantiebedingungen nur ausgeschlossene Teile und Leistungen aufgeführt, alles andere ist durch die Garantiezusage abgedeckt.

UMFANG SELECT

  • 1.1 Die Garantie bezieht sich auf die in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen mit allen mechanischen und elektrischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden Ziffern 1.2 oder 1.3 ausgeschlossen sind.
  • 1.2 Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Achslager, Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Bremsleitungen, Fahrwerksfedern, Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung, Lenkungsdämpfer, Querlenkerlager, Scheibenwischer-Blätter, -Düsen, -Arme und Profilgummis, Spurstangen, Spurstangenköpfe, Verschleißteile des Fahrwerkes wie Fahrwerkstoßdämpfer, Federbeine, Stabilisatoren, Fahrwerkeinstellung/Vermessung (jedoch die Niveauregulierung)

    b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden

    c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes Teil, Bremsenwartung

    d) Filter/Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung/Einstellung der Kraftstoffförderung

    e) Batterien, Hybridbatterien, Elektroantriebsbatterien, Akkumulatoren, Kondensatoren

    f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien (jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter

    g) Kühl- und Heizwasserschläuche, Hydraulikleitungen, -schläuche und -behälter

    h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch

    i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter)

    j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender und -empfänger, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, mechanische Teile der Schließanlage, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Hupe, Signalhorn, Fahrzeugverkabelung (Ausnahme Verkabelung der elektronischen Einspritzanlage), Lichtleitertechnik

    k) Reifen/Räder, Stahl- u. Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten

    l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube, Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche

    m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug, Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Verdecke, Verdeckscheiben, Spiegel, elektrische Spiegelverstellung und Gläser, Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung und der Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen, Sitzgestell

    n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör

    o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-Roms für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den Hersteller/Importeur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden

    p) Probefahrten, Funktionskontrollen

    q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-, Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächenmaterialien des Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur

    r) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme Zylinderkopfdichtung)

  • 1.3 Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.
    UMFANG BAUGRUPPE
    Die Garantie umfasst (Aufzählung ist abschließend) folgende Baugruppen und Teile:a) Motor
    Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Steuergehäuse, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse, Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz und Riemenscheibe der Kurbelwelle;
    b) Schalt-/Automatikgetriebe
    Getriebegehäuse; alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes; Kühler für Automatikgetriebe, Kupplungsgeberzylinder und Kupplungsnehmerzylinder;

    c) Achs-/Verteilergetriebe
    Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile;

    d) Kraftübertragungswellen
    Kardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radnaben und von der Antriebsschlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe;

    e) Lenkung
    Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, elektronische Bauteile, Servoleitungen und Servolenkungsventil;

    f) Bremsen
    Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Drehzahlfühler, Bremssättel, Hydraulikleitungen, Ausgleichsbehälter sowie Handbremsseil;

    g) Kraftstoffanlage
    Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (z. B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser), Ansaugkrümmer, Turbolader und Kraftstoffleitungen;

    h) Elektrische Anlage
    Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument (Schalttafeleinheit), Schaltelemente des Sicherungskastens, Bordcomputer, Steuergeräte des Bordsystems (ausgenommen jedoch Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Fahrwerks, des Audiosystems und des Radarsystems), Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor, Hupe sowie Tankgeber;

    i) Kühlsystem
    Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter;

    j) Abgasanlage
    Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung

  • 1.3 Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.

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